Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.
Für meine Behandlungen erhebe ich direkt im Anschluss an den Termin folgende, in bar zu entrichtende, Gebühren:
Erstamnesegespräch (ca. 90-120 Minuten): 90 EUR
Standardbehandlung (ca. 45-60 Minuten): 60 EUR
Intensivbehandlung (ca. 75-90 Minuten): 80 EUR
Kurzbehandlung (ca. 30 Minuten): 40 EUR
Telefonische Beratung für Patienten: 20 EUR